Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache
Zur Information der Schüler der 9. und 10. Klassen
Allgemeines: Spanisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache stellt für sprachlich interessierte und motivierte Schüler
eine interessante Möglichkeit dar, eine Zusatzqualifikation im Bereich der Sprachen zu erwerben. Manche Schüler sehen auch die
Chance, eine "schwache" Sprache los zu werden und noch einmal bei Null anzufangen. Dies ist allerdings nur bei sehr starkem
Arbeitswillen anzuraten. Da man auf Vorkenntnissen aus anderen Sprachen aufbauen kann, bedeutet dies für den Unterricht eine
steile Progression.
Spanisch kann am König-Karlmann-Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 11 (G 9) bzw. ab der Jahrgangsstufe 10 (G 8) an Stelle der 2. Fremdsprache angeboten werden.
Wochenstundenzahl und Schulaufgabenzahl ändern sich nicht, d.h. Klasse 11 (G 9) bzw. Klasse 10 (G 8) je vier Wochenstunden und vier
Schulaufgaben (G 8 "große Leistungsnachweise"), in der Kollegstufe bzw. neuen Oberstufe drei Wochenstunden und drei Schulaufgaben
pro Jahr.
Spanisch ist in diesem Fall Vorrückungsfach und Kernfach in allen Ausbildungsrichtungen.
Die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (Spanisch) ist neben der gewählten fortgeführten Fremdsprache grundsätzlich bis zum
Ende der Jahrgangsstufe 13 (G 9) bzw. Jahrgangsstufe 12 (G 8) zu belegen (G 9) und im G 8 einzubringen. In der Abiturprüfung ist die
spät beginnende Fremdsprache (Spanisch) nur als viertes Abiturprüfungsfach (G 9), bzw. fünftes Abiturprüfungsfach (G 8) wählbar
(in beiden Fällen Colloqium). Im G 9 ist die Einbringung der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache nur im Falle der
Colloqiumsprüfung verpflichtend. Im G 8 müssen im Falle der Colloqiumsprüfung alle vier Halbjahre eingebracht werden. Ansonsten
müssen drei von vier Halbjahren eingebracht werden.
Mit der Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache (Spanisch) kann der Schüler jedoch seiner Belegungsverpflichtung
im Rahmen der Profilbildung in der neuen Oberstufe (Klassen 11 und 12) nachkommen. Jeder Schüler muss in diesen Klassenstufen wählen
zwischen:
- einer zweiten Naturwissenschaft
- oder Informatik (nur am NTG möglich)
- oder einer zweiten Fremdsprache
Wählt ein Schüler Spanisch, dann hat er diese Profilbildungspflicht erfüllt, muss allerdings von seiner verpflichtend zu wählenden
Naturwissenschaft statt drei alle vier Halbjahre einbringen.
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